Ölkanne

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Aktion Ölkanne

Wir verschenken  unseren Restbestand von 5 Ölkannen. Fabrikat Pressol, Volumen 5 l, Material: Weissblech, Aussehen siehe Abbildung.

Bedingung: Das Angebot gitl nur innerhalb Deutschlands. Bei Bestellung  unserer Artikel oder unserer Dienstleistungen, können Sie bei Interesse eine 5l Ölkanne  (wie abgebildet, nur die leere! Kanne) kostenfrei telefonisch 0731 8803 66-10, per Fax -66 oder E-Mail: office@profluid.de dazu bestellen. Zusätzliche Frachtkosten entstehen dadurch nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, wir haben nur diese 5 Kannen, und deswegen ist das Angebot entsprechend begrenzt. Pro Besteller bzw. Betreib wird maximal eine Kanne verschenkt. Wir werden diese Seite sofort stilllegen, wenn die letzte Kanne weg ist. Sollten trotzdem entsprechende Bestellungen eingehen, nachdem die  5 Kannen bereits weg sind, werden wir Sie darauf hin weisen und es steht Ihnen selbstverständlich frei, die gesamte Bestellung zu stornieren.

 

Labordatensystem

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Es gibt viele Möglichkeiten eines Datenkellers für ein analytisches Labor vom klassischen Laborbuch, über Tabellenkalkulationsprogramme bis zu Laborinformationssystemen mit mächtigen Datenbanksystemen im Hintergrund. Bis heute ist die profluid mit Excel&Co und einem sorgfältigen Backupsystem ausgekommen. Langsam stößt dieses System aber an seine Grenzen.   Nach einiger Internetrecherchen haben wir uns entschlossen das BIKA-LIMS zu testen. Es handelt sich um eine Open-Source Entwicklung auf der Basis von Python und ist gegenwärtig im alpha-Release der Version 3 verfügbar. Wir leisten selbst einen kleinen Beitrag zur Internationalisierung, indem wir bei der Übersetzung ins Deutsche helfen und bringen unsere Erfahrung als akkreditierte Analytiker ein. Unseren Vorteil sehen wir darin, dass wir selbst als kleiner Diskussionspartner einen relativ großen Beitrag zur Entwicklung – Ausrichtung leisten können, da auch das BIKA-Team überschaubar ist. Und natürlich sind wir uns bewusst, dass nicht alles gratis zu haben ist, sonst würde so ein Projekt schnell sterben.

Weiterhin haben uns die positiven Erfahrungen mit der Community Edition von Sugar-CRM motiviert BIKA als  weiteres System auf Basis von Plone und Zope zu testen.  Und sollten die Seile einmal reissen haben wir an unserer Seite mit D9t ein professionelles Team, das aufkommende Probleme mit dem Gespann Python – Zope – Plone – BIKA bisher schnell gemeistert hat.

Von der ideellen Seite, die gibt es natürlich auch, leistet BIKA  einen großen Beitrag zur Einführung von zuverlässigen Standards in Entwicklungsländern und bietet eine Chance für Universitätslabore in aller Welt, für die ein LIMS oft ein zu großer finanzieller Brocken ist. Für Studenten der Informatik ist es außerdem eine exzellente Gelegenheit fundierte Kenntnisse auf einem Gebiet zu erwerben, abseits der proprietären Programme, das aber gerade dadurch ein fulminantes Wachstumspotential hat.

 

Trinkwasser und Arbeitsschutz

Was ich nicht weiß, macht mich vielleicht sehr heiß!

Risiken für Geschäftsführer durch Trinkwasser in Betrieben

In einem Baden-Württembergischen Gewerbebetrieb wurden bei einer orientierenden Untersuchung Mängel bei der Hygiene des Trinkwassers gefunden. Eine Warmwasserentnahmestelle (Kaffeeküche)  >253 Legionellen/100ml  und eine Dusche mit  >1000 [KBE/ml] Gesamtkeimzahl waren belastet (kritischer Befund).

Die Gründe dafür waren schnell gefunden: Zu große Leitungsvolumen in der Warmwasseranlage und deutlich zu niedrige Temperaturen des Warmwassers (maximal 38°C) an den Entnahmestellen, später wurde als Auslöser eine defekte Umwälzpumpe im Heizkreislauf gefunden und durch eine Pumpe mit Aufschaltung auf die Leitwarte ersetzt.

Das beauftragte mikrobiologische Labor hatte die kritischen Befunde pflichtgemäß nach Trinkwasserverordnung an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Ebenso wurden von der profluid die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen nachrichtlich an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Zur allgemeinen Überraschung (und zur freudigen Überraschung des betroffenen Gewerbebetriebes) erklärte sich das Gesundheitsamt Göppingen für nicht zuständig, da nach §2 Trinkwasserverordnung keine gezielte gewerbliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wasserverteilungsanlage bestehe. Als Beispiel für den zielgerichteten gewerblichen Betrieb wurde ein Fitnessstudio mit Duschraum angegeben, bei dem die Dusche entgeltlich angeboten wird. Die folgende Diskussion mit dem Gesundheitsamt, Ulm und dem Regierungspräsidium Stuttgart kam zu dem Ergebnis, dass diese Interpretation der neuen Trinkwasserverordnung möglich ist.

Eine telefonische, sehr freundliche Diskussion mit dem zuständigen  Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bestätigte diese Position, lieferte aber auch einen Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung, die Vorgaben für die Sicherheit am Arbeitsplatz und in dessen Umfeld enthält:

 

§4 (1) Sanitärräume   ….. sind …

b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu muss fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein,

c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.

Hygienische Erfordernisse sind in obigem Fall nicht gegeben und eine übermäßig verkeimte Dusche ist sicher nicht geeignet. Weitere Nachforschungen förderten dann noch zwei weitere Gesetze zutage:

Im BGB §618 und im HGB §62 ist klar geregelt, dass der Arbeitgeber für den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter entsprechend dem Stand der Technik verantwortlich ist – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Bei Legionellen und schlechter Hygiene sollte man von einer solchen Gefahr wohl ausgehen können. Logischerweise sind diese Vorschriften mit rechtlichen Konsequenzen für den verantwortlichen Arbeitgeber verbunden. Die Folgen umfassen Schadensersatzansprüche, Bußgelder und schlimmstenfalls Freiheitsstrafen. … Gehen Sie ins Gefängnis. gehen Sie direkt dorthin, gehen Sie nicht über Los….

Zusammenfassung:

  1. Im vorliegenden Fall besteht keine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
  2. Die Untersuchungspflicht für Trinkwasseranlagen in Gewerbebetrieben ist nicht verpflichtend, falls das Wasser unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn es zu Gesundheitsschäden durch das Trinkwasser an der Arbeitsstelle kommt, haftet der verantwortliche Geschäftsführer persönlich, denn
  4. in diesem Fall liegt ein eklatanter Verstoß gegen den Stand der Technik (Trinkwasserverordnung) und damit allemal grobe Fahrlässigkeit vor.
  5. Wenn ein Betrieb die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den entsprechenden Leitfaden des DVGW W551 dagegen befolgt, ist der Stand der Technik erfüllt und der Fürsorgepflicht in diesem Punkt genüge getan.

 

 

 

 

 

 

Aktion KSS-Analytik

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Aktion KSS-Analytik

Analytische Überwachung wassergemischter Kühlschmierstoffe senkt Kosten – auch bei Ihnen. Damit behalten Sie Korrosion, Werkzeugstandzeit und Nachfüllmengen im Griff und vermeiden ungeplante KSS-Wechsel, um nur einige Vorteile zu nennen.

In einer begrenzten Aktion bieten wir jeden Monat je 5 auf Ihren Bedarf abgestimmte Analysenpakete zu 50% der jeweiligen Paketpreise. Die Begrenzung ist bedingt durch Kapazitätsgründe und natürlich durch die notwendige enge zeitliche Kopplung zwischen Probenahme, Probentransport, Messung, Report  und telefonischer Beratung.

Das reduzierte Angebot gilt je Betrieb für die Überwachung einer KSS-Anlage für die Dauer eines Monats.

Beginn der Akton:  April 2012   Ende der Aktion: bis auf Widerruf

Melden Sie sich einfach per E-Mail, Telefon oder Fax.

Sollten Sie nicht zum Zuge kommen, bekommen Sie zusätzlich die Chance auf den Gewinn eines von 10 Röhrchen des bewährten profluid KSS-Kombitests mit je 100 Teststäbchen,  die wir ebenfalls am Monatsende verlosen.

Diese Aktion ist vorerst befristet bis zum 31. Oktober 2012.

Die Verlosungen finden unter Ausschluss des Rechtsweges in den Geschäftsräumen der profluid GmbH statt. Viel Glück.

Kommentar zur Trinkwasserverordnung 2011 – Trinkwasserverteilungsanlagen

Qualitativ einwandfreies Trinkwasser ist ein kostbares Gut, das versteht man, wenn man Pech hat, nach dem Genuss eines “frischen” Salates in einem “Drittewelt”-Land.  Dessen ist sich auch die deutsche Regierung bewusst und daher bemüht, den aktuell relativ guten Status der Trinkwasserversorgung gesetzlich zu unterfüttern und zu verbessern (Neue Trinkwasserverordnung Nov. 2011). Ein wesentliche Neuerung dieser Novellierung ist die Ausweitung der Verantwortlichkeit für die Trinkwasserqualität über den Bereich der Wasserversorger hinaus auf Gewerbetreibende, wie Vermieter und Industriebetriebe, die ihren Mietern bzw. Mitarbeitern Trinkwasser zur Verfügung stellen.

Was bedeutet das in der Praxis: Insbesondere  Wohnobjekte  im Altbestand werden sanierungspflichtig. Damit wird bald der letzte Meter Trinkwasserleitung aus Blei verschwinden. Die negative Seite der Verordnung ist der entstehende Aufwand, finanziell und organisatiorisch. Im Mietbereich werden die zusätzlichen Kosten mit Sicherheit auf die Mieter abgewälzt werden.  Auf der organisatorischen Seite werden Vermieter und Industriebetriebe, aber auch die Gesundheitsämter mit Aufgaben konfrontriert, denen sie sich nur langsam anpassen können, da häufig die personelle und informationstechnische Infrastruktur fehlt, abgesehen davon, dass in vielen Fällen aktuelle Pläne der Trinkwasserinstallation fehlen.

Anzeigepflichten:

Für Errichter und Betreiber von Trinkwasser-Verteilungsanlagen besteht seit dem November 2011 nach §16 eine Anzeigepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt, sobald eine Trinkwassererwärmungsanlage 400 l oder ein Leitungsvolumen 3l zwischen Entnahme- und Erzeugungsstelle des Warmwassers überschreitet. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungwidrigkeiten bestraft.

Die Anlageerrichtung muss 4 Wochen vorab dem Gesundheitsamt gemeldet werden, aber auch Änderungen sind mitzuteilen… jeder Warmwasserhahn, jeder neue Anschluss einer Dusche! Der Zweifel ist erlaubt, ob die Gesundheitsämter die EDV-Kapazität für eine sinnvolle Speicherung solcher Daten vorhalten.

Alle Wasserentnahmestellen für die Beprobung sind dem Gesundheitsamt bekannt zu geben.

Untersuchungspflichten:

Warmwasserbereich: Bei den meldepflichtigen Warmwassererzeugungsanlagen besteht die Verpflichtung, die hygienische Qualität mindestens jährlich zu kontrollieren, d.h. insbesondere auf Legionellen.

Kaltwasserbereich: Kurioserweise wird nur die Verpflichtung zur Hygienekontrolle auf Legionellen in Warmwasseranlagen hervor gehoben. Wenig beachtet wird dagegen ein für Unternehmer/Verantwortliche ebenso wichtiger  Punkt: Sie sind verpflichtet Mietern und Mitarbeitern ausschließlich chemisch und hygienisch einwandfreies Trinkwasser bereit zu stellen. Das hört sich wenig sensationell an, aber bereits ein fahrlässiger Verstoß gegen diese Vorschrift kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen  (Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe, §75 Infektionsschutzgesetz).  Wer im Zweifelsfall nicht nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltpflicht genüge getan hat, riskiert also schlimmstenfalls den Knast. Der gerichtsfeste Nachweis für die eigene Sorgfalt wird sich kaum ohne vorliegende jährliche Kontrollmessungen erbringen lassen. Neben der Sorgfaltspflicht besteht auch noch eine Informationspflicht. Ergebnisse von Untersuchungen sind ebenso zugänglich zu machen, wie die Infos zu Bleileitungen.

Untersuchungsumfang:

Warmwasser: Untersuchung auf Legionellen.

Kaltwasser: Der Umfang der vorzunehmenden chemischen Untersuchung richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Gesundamtes und kann also variieren. Sinnvoll erscheinen Eisen, Nickel, Chrom, Cadmium, Arsen, Antimon. Dazu noch pH, elektrische Leitfähigkeit, Trübung und Geruch und auf der Seite der Mikrobiologie die Gesamtkeimzahl. Zusätzliche Parameter können noch halogenierte Methane, Chlorgehalt sowie weitere Parameter sein, wenn zusätzliche Wasserbehandlungsmaßnahmen durchgeführt werden.  Die Kosten können Vermieter wiederum weiter geben.

Beprobungsstellen:

Warmwasser: Am Warmwasserbehälter bzw. am Anfang des Heisswasserstranges, an repräsentiven Stellen (meist am Ende des Heisswasserstranges) und am Rücklauf in den Warmwasserbehälter.

Kaltwasser: Beprobungsstellen sollten am entferntesten Punkt der Trinkwasserverteilungsanlage liegen. Bis zur Übergabestelle ins Haus ist der jeweilige Wasserversorger für die Unbedenklichkeit des Wassers verantwortlich und wird auf Anfrage entsprechende Analysedaten vorlegen oder im Zweifel eine entsprechende Untersuchung durchführen. Trotzdem sollte im eigenen Interesse eine Probe am Zugang zum Haus hinter der Wasseruhr gezogen werden, um aus eventuell schlechten Werten am Strangende keine falschen Schlüsse zu ziehen, denn in alten Trinkwassernetzen können natürlich auch schon vor der Übergabestelle Schadstoffe in das Wasser gelangen.

Lit.: DVGW Arbeitsblatt W 551, Trinkwasserverordnung 2011

p.s.: Ohne jetzt gleich in Panik zu verfallen: Bereits eine zufällige Kontrolle, die  durch eine amtsärztliche Untersuchung ausgelöst wird, wenn bei einer Erkrankung der Verdacht auf ein Trinkwasserproblem entstanden ist … z.B. Durchfallserkrankung eines Säuglings oder ein ungeklärter Typhusfall bei einem Beschäftigten … kann dazu führen, dass die entsprechenden Untersuchungsergebnisse abgefragt werden, liegen diese dann nicht vor, könnte ein Staatsanwalt durchaus einen Grund zur Strafverfolgung darin sehen, ganz unabhängig davon, ob die anschließende Kontrolluntersuchung einen Hygienemangel offenbart.

Neue Produktlinien bei der profluid:

Neue zentrale Filteranlagen für wassergemischte Kühlschmierstoffe:
KSS-Filteranlagen von Accustrip ApS.

Vorgestellt beim Internationalen Kühlschmierstoff-Forum 2010 :
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- Falls Phosphin bei Ihnen kein Problem ist, gehen Sie durch Ihren Betrieb, wählen Sie eins Ihrer Kummerkinder in Sachen Ölkontamination aus und vereinbaren Sie mit uns einen Vorführtermin für unseren mobilen Öseparator. Der erzielbare Reinigungseffekt überzeugt in kurzer Zeit.

Filteranlagen für saubere Luft am Arbeitsplatz von AR-Filtrazioni, Bergamo

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